verfaßt von MaPa, 26.06.2026, 15:31:33
> > Ganz zweifellos ist das so! Aber genau das belegt doch gerade, dass es
> > möglich ist, diesen ominösen Fluchtreflex erfolgreich zu unterdrücken
> > und es kein wie auch immer gearteter Zwang ist, dem man sich nicht
> > entziehen kann.
>
> Da ist nichts "ominös" dran. Der Gesetzgeber im Deutschen Kaiserreich hat
> diese Ansicht bereits in den 1880er-Jahren etabliert. Man kam zu der
> Überzeugung, dass es der Natur des Menschen entspricht, in Freiheit leben
> zu wollen, und hat die „Selbstbefreiung“ daher straffrei gestellt.
> Siehe
> wissenschaftliche Dienste des Bundestages.
> Ganz nebenbei, unbeschadet während einer Flucht tatsächlich zusätzlich
> Straftaten zu begehen, ist es ebenfalls straffrei, sich einer Festnahme
> durch die Polizei, Zoll usw. durch Flucht entziehen zu wollen.
> MaPa hat das zwar vom medizinisch/biologischen Aspekt begründet aber basal
> liegt sie damit völlig richtig.
hallo Johann,
das liegt daran das ich leider mehr Erfahrung im medizinischen Bereich habe, als vom gesetzlichen.
Netter Gruß von MaPa
--
“Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.““
-Martin Luther King-
Die Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen sind meine persönliche geistige Schöpfung und unterliegen der urheberechtlichen Kreativität
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