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#479977 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von Kleinalrik2021, 22.06.2026, 09:40:35

> > Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als
> > "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
> Bekannter aus der Jugend eines Kollegen, Rumäne, soll mal zum Kollegen
> gesagt haben das er nur noch in Deutschland arbeite, Hauptberuflicher
> Einbrecher. Deutsches Gefängnis sei wie Hotel, 3x Täglich Essen,
> Fernsehen, Radio und Freizeitunterhaltung und dazu geringe Strafen. Länger
> als ein Jahr hat er wohl noch nie absitzen müssen. Meinte wohl auch das er
> bei seiner aktuellen Akte in Rumänien nie wieder rauskommen würde da die
> Richter irgendwann meinen würden das es reicht und eh keine Besserung in
> Sicht sei. Aber hier bekommt man ja selbst bei mehreren noch laufenden
> Bewährungsstrafen weiterhin Bewährungstrafen.

Ich bezweifle, dass diese Einstellung exemplarisch ist. Keiner sehnt sich nach einer Haftstrafe in Deutschland.
Aus diesem Bekannten eines Bekannten höre ich lediglich heraus, dass er eine Haftstrafe in Deutschland einer Haftstrafe in Rumänien vorzieht. Nicht, dass er eine Haftstrafe der Freiheit vorzieht.
Und auch das deutsche Rechtssystem kennt quanta es plena!
Vielleicht in der Anzahl länger und milder, aber auch in Deutschland sagt ein Richter irgendwann mal, genug ist genug. Dreimal Bewährung hintereinander ist praktisch ausgeschlossen. Und für Mord - um den geht es hier ja - gibt es schonmal keine Bewährung.
Und wenn du Gefängnis mit Hotel vergleichst (oder zumindest kritiklos zitierst), warst du noch nie im Gefängnis.

> Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden

Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?

--
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