verfaßt von MaPa, 25.06.2026, 20:52:04
> > Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?
>
> Was ein Verbrechen ist, wird ausschließlich durch die Gesellschaft bzw.
> stellvertretend durch ihre gewählten Parlamente bestimmt. Nicht durch ein
> Gefühl oder ein Empfinden. Würde das Strafgesetzbuch um eine Bestimmung
> erweitert, das die Flucht aus einem Gefängnis zu einem Verbrechen macht,
> dann wäre es ein Verbrechen. Man hat sich dazu entschieden, das nicht zu
> tun. Vielleicht aus den Gründen, die du anführst - vielleicht aus
> anderen. Wie auch immer, daraus kann man keine Allgemeingültigkeit
> ableiten, sondern nur, dass es in unserem Rechtssystem eben so ist.
Hallo Timbatuku,
man hat sich hoffentlich so entscheiden weil der flüchtige im Grunde nichts dafür kann das er flüchten will und bei Gelegenheit es dann auch tut.
siehe meine Antwort an Dumiau
netter Gruß von MaPa
--
“Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.““
-Martin Luther King-
Die Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen sind meine persönliche geistige Schöpfung und unterliegen der urheberechtlichen Kreativität
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