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#479973 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von Kleinalrik2021, 22.06.2026, 09:22:02

> Ein nicht ganz passendes Beispiel:
> Ein Ex-Arbeitskollege hatte einen Mieter mit Familie.
> Die hatte ein gutes Verhältniss, der Mieter hat sogar abwechselt die
> Strasse gekehrt usw.
>
> Dann ist seine Mutter verstorben. (Alter, Grund ist mir nicht bekannt).
> Aber was "Normales".
> Das hat diesen Mann so aus der Bahn geworfen. Depressionen usw. Ehe
> "zerstört".
>
> Also wie solle es man verkraften wenn jemand in der Familie ermordet wird.

Das ist in der Tat ein hartes Brot.

Aber wie soll eine höhere oder niedrigere, eine härtere oder weichere Strafe das Leid der Hinterbliebenen mildern?

Die Hinterbliebenen haben ein Rechtsempfinden. Das darf nicht mit Füßen getreten werden.
Das Urteil lautete auf lebenslänglich mit einer Prüfung nach frühestens 15 Jahren.

Hätte sich für die Eltern irgendeine Erlösung / Genugtuung ergeben, wenn das Urteil lautete lebenslänglich ohne jegliche Möglichkeit einer Prüfung, unter besonders unangenehmen Haftbedingungen, ggf. mit täglicher Folter? Ich übertreibe bewusst. Aber das Urteil soll nicht das Leid der Opfer mildern, weil es das nicht kann. 1000 Jahre auf dem Gitterrost machen das Mädchen nicht wieder lebendig oder den Schmerz der Eltern vergessen.

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