verfaßt von Timbatuku, 22.06.2026, 11:30:14
> Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?
Was ein Verbrechen ist, wird ausschließlich durch die Gesellschaft bzw. stellvertretend durch ihre gewählten Parlamente bestimmt. Nicht durch ein Gefühl oder ein Empfinden. Würde das Strafgesetzbuch um eine Bestimmung erweitert, das die Flucht aus einem Gefängnis zu einem Verbrechen macht, dann wäre es ein Verbrechen. Man hat sich dazu entschieden, das nicht zu tun. Vielleicht aus den Gründen, die du anführst - vielleicht aus anderen. Wie auch immer, daraus kann man keine Allgemeingültigkeit ableiten, sondern nur, dass es in unserem Rechtssystem eben so ist.
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