verfaßt von Kleinalrik2021, 22.06.2026, 09:31:09
> Solche "Menschen" dürfen einfach nicht mehr auf die Gesellschaft
> losgelassen werden.
Menschen, die nach ihrer Haft (in diesem Fall lebenslänglich, also bei ihrer ersten Haftprüfung) immernoch als gefährlich gelten, kommen nicht aus der Haft raus. Hier greift dann tatsächlich der Schutz der Gesellschaft als vorrangiges Recht.
Aber kannst du beurteilen, dass ein Mörder - auch von dieser abscheulichen Art - nach 16 Jahren, 25 Jahren... immernoch derselbe Mensch ist, dieselbe Gefährlichkeit hat?
ICH kann das nicht.
> Ich habe auch eine Tochter im Alter wie damals die Melanie R.
Ok, wenn man persönliche Aspekte reinbringt, braucht man über objektive Anhaltspunkte nicht mehr zu sprechen. Ich habe auch eine 16jährige Tochter und das wäre der größte Alptraum für mich. Aber wenn mein persönliches Interesse, meine persönliche Priorität - der 100%ige Schutz meiner Tochter - maßgeblich für die Rechtsprechung und Rechtsfindung wäre, dann käme der Mann niemals aus dem Gefängnis raus. Und alle anderen Männer würden vorsorglich mit eingesperrt. DU auch.
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