verfaßt von DUMIAU, 22.06.2026, 14:41:06
> Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden
> (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl),
> folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber hinaus
> verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung
> empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe
> sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen
> Haftentlassung).
Aber auch, nur wenn diese Taten dann auch juristisch verfolgt werden
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