verfaßt von cebe2004, 21.06.2026, 21:49:35
> > Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> > nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> > Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden
>
> Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden
> (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl),
> folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber hinaus
> verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung
> empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe
> sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen
> Haftentlassung).
Das macht mich jetzt aber wirklich betroffen. Nichtmal der Ruf nach Freiheit wird gehört.
gesamter Thread: