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neanderix schrieb am 01.May.2016, 18:27:18 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüpelradler oder Erlaubt?

> > Insbesondere: was ist mit dem Tempolimit an einer Kreuzung?
>
> > Endet es da? -
> In der Regel außerorts ja, denn wie soll der einmündende Verkehrsteilnehmer
> sonst eíne Geschwindigkeitsbeschränkung erkennen?

Falsche antwort, denn das Tempolimit ist ein sogenanntes "Streckenverbot" (auch wenn die aktuelle Fassung der StVO diesen Begriff nicht mehr zu kennen scheint); Tempolimit und Überholverbot gelten so lange weiter, bis sie entweder explizit aufgehoben werden oder (beim Tempolimit) durch ein anderes Limit ersetzt werden.
Etwas andere gilt nur, wenn durch ein Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeb en ist; in dem Fall ist das Ende nicht mehr explizit gekennzeichnet - ich habs gerade nochmal nachgelesen, das ist heute zu finden in der anlage 2 zur StVO, abschnitt 7 Nr. 55.

Und ja, es gab und gibt tatsächlich die Absurde Situation, dass der eine sich an ein Tempolimit halten muss, der andere nicht - wobei: kennt der Einmündende das Limit, weil er "ortskundig" ist, dann muss auch er sich an das Limit halten.

Deine Variante jedenfalls gibt die StVO *nicht* her, auch nicht in der aktuellen Fassung.
Wenn man hier also genau diese Situation abschaffen wollte, ist das *nicht* gelungen.

>
> > oder gilt es weiter?
>
> In diesem Fall muss die Beschränkung unmittelbar hinter der Einmündung
> erneut angezeigt werden.

Nein, muss nicht.

Volker
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