> Im Prinzip reicht der §1
> StVO aus. Von mir aus könnte die gesamte StVO aus diesen einen
> einzigen Paragraphen bestehen.
Bei den Radlern bestand keinerlei Rücksichtnahme!
Die haben mich Voll geschnitten und unter Missachten der Vorfahrtsregel zur Notbremsung gezwungen.
Würde ich nicht bereits vom Gas gegangen sein würde, weil da die Ortseinfahrt kurz bevor stand, wäre es sehr sehr eng für die Radler geworden und ich hätte da welche erwischt.