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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 01.May.2016, 18:10:30 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüpelradler oder Erlaubt?

> > Zu Dritt geht schon deshalb nicht, da die meisten für Radtouren
> > zugelassenen Straßen
>
> Äh, gibt es auch "für Radtouren NICHT zugelassene Strassen" abseits von
> Privatstrassen?
> welche?

Natürlich gibt's die: Autobahnen generell und Bundesstraßen, die mit diesem Zeichen versehen sind:

Autostraße

> > Nicht nur MEINE Meinung, sondern auch MEINE Überzeugung.
>
> Da komme ich nicht umhin, dir zuzustimmen.
> Allerdings braucht auch so mancher PKW-Fahrer eine regelmäßige Auffrischung
> - und es wäre auch nicht verkehrt, wenn das Risiko, bei einem
> Verkehrsvergehen erwischt zu werden, *deutlich* höher wäre, als es derzeit
> ist.

Nicht zu vergessen: Die Fußgänger als "Joker" für alle fahrenden VTN bis hin zum Skateboarder und "sottiche selbst" ebenfalls.

> Am Freitag erst wieder erlebt:
> Landstraße, Kreuzung (geradeaus gehts weiter, von Links ein Wohngebiet,
> rechts schmaler Feldweg, Zufahr zu einem Bauernhof), ampel Rot, ich halte -
> als erster.
> Ampel geht wieder auf grün, ich fahre an, mein Hintermann genauso - bin
> Mitten auf der Kreuzung da rauscht einer von hinten ran und nimmt die
> Linksabbiegerspur als Überholspur...

Das versuchte mal einer vor einem Linksabzweig ohne Ampel und ohne Linksabbieger, obwohl ich bereits ca. 100 m vorher links geblinkt hatte und mich zur Straßenmitte hin einordnete. Der wollte sich dann aufblasen, mit Hinweis auf meine Rechtsschutzplakette am Wagenheck, schnurrte er zusammen, als hätte man ihm den Stöpsel gezogen, entschuldigte sich jedoch nicht, denn es war ein Prolet gewesen (= mein Auto, meine Waffe, mein Recht).
>
> Solchen Leuten würde ich den FS gern für sehr lange Zeit wegnehmen.

Leider bräuchte es dazu stets eine/n nicht verwandte/n Zeug/in, wenn's nicht gekracht hat.
>
> Anderes Beispiel hab ich auch noch, aber vorher eine Preisfrage:
> wie lange gilt ein Tempolimit?

Innerorts ist's klar, wenn nicht von 50 km/h abgewichen wird oder Baustellen und andere Gefahrenstellen geschwindigkeitsmindernd beschildert sind.

> Insbesondere: was ist mit dem Tempolimit an einer Kreuzung?

> Endet es da? -
In der Regel außerorts ja, denn wie soll der einmündende Verkehrsteilnehmer sonst eíne Geschwindigkeitsbeschränkung erkennen?

> oder gilt es weiter?

In diesem Fall muss die Beschränkung unmittelbar hinter der Einmündung erneut angezeigt werden.

Drastisches Beispiel aus einer Kreisgemeinde: Obwohl die Ortsdurchfahrt auf 30 km/h beschränkt ist, mussten zu Gunsten auswärtiger Verkehrsteilnehmer/innen, die in Seitenstraßen Besuche oder Besorgungen machten, 30 km/h-Schilder angebracht werden, da die Radarfallen an den Ortsenden als Schikane empfunden wurden.
Manchmal erschrecke ich auch gelinde, wenn ich einen Starenkasten - neuerdings grau-schwarz beringte Säulen - in mir unbekannten Orten erspähe, mich aber nicht erinnern kann, ob sie durch eine weniger als 50 km/h Regelung sensibler und für das Ortssäckel lukrativer zum Blitzen animiert werden.
Es handelt sich um eine gut ausgebaute, jedoch kurvenreiche Bundesstraße.
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