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Nachricht aus dem Archiv

Berny schrieb am 30.April.2016, 18:05:07 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüppelradler oder Erlaubt?

> > Im Prinzip reicht der §1
> > StVO aus. Von mir aus könnte die gesamte StVO aus diesen einen
> > einzigen Paragraphen bestehen.
>
> Bei den Radlern bestand keinerlei Rücksichtnahme!
> Die haben mich Voll geschnitten und unter Missachten der Vorfahrtsregel zur
> Notbremsung gezwungen.
> Würde ich nicht bereits vom Gas gegangen sein würde, weil da die
> Ortseinfahrt kurz bevor stand, wäre es sehr sehr eng für die Radler
> geworden und ich hätte da welche erwischt.

Komm' mal nach Köln und lerne "richtige" Asiradfahrer kennen... :gaga:
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