> > Im Prinzip reicht der §1
> > StVO aus. Von mir aus könnte die gesamte StVO aus diesen einen
> > einzigen Paragraphen bestehen.
>
> Bei den Radlern bestand keinerlei Rücksichtnahme!
> Die haben mich Voll geschnitten und unter Missachten der Vorfahrtsregel zur
> Notbremsung gezwungen.
> Würde ich nicht bereits vom Gas gegangen sein würde, weil da die
> Ortseinfahrt kurz bevor stand, wäre es sehr sehr eng für die Radler
> geworden und ich hätte da welche erwischt.
Komm' mal nach Köln und lerne "richtige" Asiradfahrer kennen...