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Nachricht aus dem Archiv

Jörg Lorenz schrieb am 11.February.2010, 11:22:14 in der Kategorie nt.netz-treff

Vertrauen

> Manche zeige ich doch, und dann würde ich mich auf die Ausnahme der
> Versammlungen berufen, wobei das dann ja auch zutrifft.

Ja, § 23 gibt es ja immer noch - wobei das ja jetzt wieder nicht unbedingt was mit UrhG zu tun haben muss.  ;-)

> So, und nachher stürze ich mich ins Fasnachtsgetümmel und mach Bilder!

Na dann mal viel Spaß - hier lauert noch viel Arbeit …

> (Unklare Rechtslage übrigens mit den Narren, die in die Kamera winken.)
>  :kratz:

Naja, ist doch eine Versammlung, ein Aufzug oder ähnlicher Vorgang …  ;-)
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