> Manche zeige ich doch, und dann würde ich mich auf die Ausnahme der
> Versammlungen berufen, wobei das dann ja auch zutrifft.
Ja, § 23 gibt es ja immer noch - wobei das ja jetzt wieder nicht unbedingt was mit UrhG zu tun haben muss.
> So, und nachher stürze ich mich ins Fasnachtsgetümmel und mach Bilder!
Na dann mal viel Spaß - hier lauert noch viel Arbeit …
> (Unklare Rechtslage übrigens mit den Narren, die in die Kamera winken.)
>
Naja, ist doch eine Versammlung, ein Aufzug oder ähnlicher Vorgang …