Karsten Meyer schrieb am 11.February.2010, 10:53:42 in der Kategorie nt.netz-treff
Vertrauen
> Moin Karsten, > > > Und übrigens - weil das hier irgendwo erwähnt wurde - in der Schweiz ist > > das Gesetz sehr ähnlich, nur sehen das offenbar die Schweizer wesentlich > > lockerer. > > einerseits, andererseits ist es aber gerade hinsichtlich des Urheberrechts > in Verbindung mit Schöpfungshöhe und Individualität in der Schweiz etwas > anders. Zum Beispiel dürfte in D niemand ein Fliegerfoto von mir verwenden > - in der Schweiz wäre dies problemlos möglich, weil die Individualität > fehlt. Und die Folge ist halt tatsächlich ein lockerer Umgang mit Fotos und > Videos an sich. > > Klar, das hat mit dem Recht am eigenen Bild natürlich nur bedingt zu tun.
Nein, das hat wirklich nichts miteinander zu tun.
Beim Urheberrecht für Fotografien wurde bei uns in den letzten Jahren auch einiges geändert - vermutlich EU-weit angepasst. War früher eine Fotografie generell 50 Jahre nach Veröffentlichung frei, muss man heute offenbar viele als Kunstwerk betrachten - und muss warten bis der Autor 70 Jahre die Radieschen von unten gesehen hat. Ich muss mich mal kundig machen, wie das bei alten Bildern ist, denn sonst dürfte man ja fast überhaupt keine alten Fotografien veröffentlichen.
Doch zurück zu den Persönlichkeitsrechten: In der Schweiz findet man noch in einigen Zeitschriften die Rubrik \"Ich habe mich erkannt\": Ein Bild, das irgendwelche Personen zeigt, von denen eine hervorgehoben ist. Wenn diejenige sich meldet, bekommt sie einen Preis.
Bei uns wäre das inzwischen undenkbar.