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Nachricht aus dem Archiv

Greenslade schrieb am 11.February.2010, 04:02:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Vertrauen

MaPa hat mehrfach ausdrücklich den Wunsch geäußert, nicht per Adresse, Bild oder sonstwas persönlichem aufgeführt zu werden.

Zumindest eine Äußerung bekundet schon einmal den Willen, diesen Wunsch zu mißachten.

1. Personen im Hintergrund eines Bildes können ggf. verlangen, unkenntlich gemacht zu werden.
2. Personen die ausdrücklich und mehrfach den Wunsch äußern, nicht fotografiert zu werden und die nicht ohnehin im Licht der Öffentlichkeit stehen, können den explizit in 201a aufgeführten Personen gleichgestellt werden. Das liegt im Ermessen des Richters.

Selbst ich, als Strassen- und Kneipenmusiker werde in der Regel gefragt, ob man mich ablichten darf. Da ich mich aber freiwillig auf der Strasse, in einer Kneipe oder auf einer Bühne \"in´s Licht der Öffentlichkeit stelle\", hätten die Fotographen das eigentlich nicht nötig.

freundschaftliche Grüße, Greenslade
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