Jörg Lorenz schrieb am 12.December.2008, 10:00:38 in der Kategorie nt.netz-treff
Nachtrag
Moin Lars,
> Solltest Du Deinen Widerspruch zu all den unerlaubten Abbuchungen bis dato > nur telefonisch eingelegt haben, mach es noch zusätzlich schriftlich, damit > Du was in der Hand hast, falls sich die Bank quer stellen sollte und Du > doch einen Anwalt bemühen musst (was ich nicht hoffe).