Jörg Lorenz schrieb am 11.December.2008, 17:25:28 in der Kategorie nt.netz-treff
Nachtrag
> Hab via Google einen Bericht gefunden, in dem ein Passus sehr wichtig für > Dich ist (Grundprinzip):
> Ergo, die Bank muss aufgrund Deines Widerspruches das Geld zurückholen, > besonders, wenn keine Beweise vorliegen, dass Du diesen Abbuchungen > zugestimmt hast. Tut sie das jedoch nicht, kannst Du es per Anwalt > einklagen. Das Recht ist jedenfalls auf Deiner Seite.
Dann bedanke ich mich mal für Deine Bemühungen. Widerspruch ist eingelegt - also sehen wir mal, ob das Geld wirklich zurückgeholt wird. Nun bin ich mal gespannt.