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Nachricht aus dem Archiv

Jörg Lorenz schrieb am 11.December.2008, 17:25:28 in der Kategorie nt.netz-treff

Nachtrag

> Hab via Google einen Bericht gefunden, in dem ein Passus sehr wichtig für
> Dich ist (Grundprinzip):

> Ergo, die Bank muss aufgrund Deines Widerspruches das Geld zurückholen,
> besonders, wenn keine Beweise vorliegen, dass Du diesen Abbuchungen
> zugestimmt hast. Tut sie das jedoch nicht, kannst Du es per Anwalt
> einklagen. Das Recht ist jedenfalls auf Deiner Seite.

Dann bedanke ich mich mal für Deine Bemühungen. Widerspruch ist eingelegt - also sehen wir mal, ob das Geld wirklich zurückgeholt wird. Nun bin ich mal gespannt.
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