> So kenn ich das auch, dass bei KK erst geprüft und dann rückgebucht wird
> (im Gegensatz zur Lastschrift, die einfach aufgrund Widerspruch storniert
> wird).
> Prüfen heisst hierbei aber nichts weiter als daß sie den Händler
> auffordern, einen Nachweis vorzulegen, daß du die Belastung veranlasst
> hast. Kann er das nicht, wird rückgebucht.
Klingt auch plausibel. Naja, ich habe erst mal gehandelt; nun muss ich sowieso erst mal abwarten. Aber es ist auch mal eine Erfahrung, die anscheinend schon öfter mal vorkam.
> Die Regelung hängt wohl damit zusammen, daß zwischen den Händlern und den
> KK-Unternehmen, anders als bei einer Lastschrift, ja auch ein
> Vertragsverhältnis besteht. Das ist auch der Grund, warum sowas imho
> eigentlich \"harmloser\" als ne Lastschrift ist, bei der es einem ja eher
> passieren kann, daß es das \"Empfänger\"-Konto schon garnicht mehr gibt,
> wenn die Bank sich das Geld zurückholen will.
Wobei: Wenn ich mir ansehe, von welchen Ländern aus da belastet wurde, würde ich das gar nicht mal ausschließen. Danke für die Erläuterung.