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Mike 72 als [Gast] schrieb am 11.December.2008, 17:58:04 in der Kategorie nt.netz-treff

Vor allem an die Kartenzahler

> Die am Telefon erzählte mir, dass sie bei jeder
> Belastung prüfen müssen, ob sie berechtigt ist und mir den Betrag erst
> dann gutschreiben würden.

So kenn ich das auch, dass bei KK erst geprüft und dann rückgebucht wird (im Gegensatz zur Lastschrift, die einfach aufgrund Widerspruch storniert wird).
Prüfen heisst hierbei aber nichts weiter als daß sie den Händler auffordern, einen Nachweis vorzulegen, daß du die Belastung veranlasst hast. Kann er das nicht, wird rückgebucht.

Die Regelung hängt wohl damit zusammen, daß zwischen den Händlern und den KK-Unternehmen, anders als bei einer Lastschrift, ja auch ein Vertragsverhältnis besteht. Das ist auch der Grund, warum sowas imho eigentlich \"harmloser\" als ne Lastschrift ist, bei der es einem ja eher passieren kann, daß es das \"Empfänger\"-Konto schon garnicht mehr gibt, wenn die Bank sich das Geld zurückholen will.
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