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Nachricht aus dem Archiv

Lars [Gast] schrieb am 11.December.2008, 16:23:55 in der Kategorie nt.netz-treff

Nachtrag

Hab via Google einen Bericht gefunden, in dem ein Passus sehr wichtig für Dich ist (Grundprinzip):

Der Finanzrechtsexperte empfiehlt Kunden, unrechtmäßige Posten auf ihrer Kreditkartenabrechnung sofort zu reklamieren:

Die Beweislast im Streitfall und Reklamationsfall hat immer die Kreditkartenfirma. Sie muss letztlich einen unterschriebenen Beleg vorlegen oder zumindest nachweisen, dass der Kunde die Rechnungshöhe ausdrücklich gebilligt hat.

Strube beobachtet allerdings, dass Banken die Stornierung einer Kreditkartenabbuchung häufig nicht akzeptieren, so wie in Reiner Reichels Fall. Der Grund liegt wohl darin, dass das für die Geldinstitute mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Denn nur im Streitfall müssen sie die entsprechenden Kreditkartenbelege anfordern. Stellt sich die Bank stur, komme der Kunde in der Regel nur mit Hilfe eines Anwalts zu seinem Recht, sagt Strube. Einen sicheren Schutz vor unberechtigten Abbuchungen gibt es nicht. Der Verbraucherschützer rät aber:

Der Kunde sollte darauf achten, dass, wenn er das Hotel verlässt, ihm wirklich eine Rechnung vollständig gestellt wird, dass er die prüft, dass er die gegenzeichnet. Und er sollte darauf achten, dass eine Kreditkartenabrechnung ihm vorgelegt wird, und er einen Beleg unterschreibt.


Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/881161/

Weitere Quelle, die ebenfalls diesen Artikel aufgreift:
http://www.cardscout.de/rat/Kreditkarten-Unberechtigte-Abbuchungen-bei-Kreditkarten_206918.html

Ergo, die Bank muss aufgrund Deines Widerspruches das Geld zurückholen, besonders, wenn keine Beweise vorliegen, dass Du diesen Abbuchungen zugestimmt hast. Tut sie das jedoch nicht, kannst Du es per Anwalt einklagen. Das Recht ist jedenfalls auf Deiner Seite.

Lars
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