verfaßt von me3, 27.06.2026, 19:49:34
Bei uns auf den Abstellplätzen steht immer, das sowas als Diebstahl behandelt wird.
Ich hatte spontan den selben Gedanken wie @Hausdoc. Denn egal, ob und wieviel dem unbelehrbaren Herren in Rechnung gestellt wird. Erstens ist es peinlich, wenn er öffentlich im Geschäft darauf angeprochen wird. Und zweitens wäre es statt einer Geldstrafe wahrscheinlich viel wirkungsvoller, wenn er Hausverbot bekommt.
me3
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