verfaßt von zack, 27.06.2026, 15:09:05
> Mit Einkaufswagen das Betriebsgelände verlassen ist Diebstahl.
>
Nicht ganz, da er die zurückbringt, fehlt die Zueignungsabsicht.
> Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt
> hat.
Du meinst, mit dem Verlassen des Geländes wurde ein Kaufvertrag geschlossen? Eher nicht. Der Schaden durch die unentgeltliche und nicht vereinbarte Leihe wäre zu beziffern. Jeder einzelne Vorfall wäre zu dokumentieren.
Die Marktkette (?) mag aber eine Rechtsabteilung oder eine Partnerkanzlei haben, die ein Schreiben aufsetzt.
>
> 1 Einkaufswagen kostet neu ca 150€ - also gebraucht von mir aus
> 100€ + personeller Aufwand..... wieder 150€
So billig? Ich hatte mit 250€ mal einen der Filialbetreiber REWE hier angesprochen. Der meinte eher 400€. Stahlgeflecht. Worum es in dem Gespräch ging, weiß ich nicht mehr. Vermutlich auch um Wagen im Teich und sowas. Oder sind die Plastikdinger billiger? Unter dem Strich vermutlich nicht.
Im Prinzip hast Du aber recht, der Schaden kann in die Hunderte gehen - egal, wie man ihn berechnet. Was man aber vor Gericht recht genau muss.
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Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.
Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.
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