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#480117 Einkaufswagen vorm Haus abgestellt (ot.haushalt)

verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 27.06.2026, 18:30:25

> Nicht ganz, da er die zurückbringt, fehlt die Zueignungsabsicht.

Hm...... wenn er im Laden was mitnimmt fehlt auch die Zueignungsabsicht? :kratz:
>
> > Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt
> > hat.
>
> Du meinst, mit dem Verlassen des Geländes wurde ein Kaufvertrag
> geschlossen?

Nein. Der Besitzer wird den fehlenden Einkaufswagen in Rechnung stellen. Oder wenn der Einkaufswagen noch vorhanden ist , die Personalkosten um den Einkaufswagen wieder dort hin zu bringen wo er zuhause ist.

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Gruß Hausdoc

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