verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 27.06.2026, 18:30:25
> Nicht ganz, da er die zurückbringt, fehlt die Zueignungsabsicht.
Hm...... wenn er im Laden was mitnimmt fehlt auch die Zueignungsabsicht?
>
> > Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt
> > hat.
>
> Du meinst, mit dem Verlassen des Geländes wurde ein Kaufvertrag
> geschlossen?
Nein. Der Besitzer wird den fehlenden Einkaufswagen in Rechnung stellen. Oder wenn der Einkaufswagen noch vorhanden ist , die Personalkosten um den Einkaufswagen wieder dort hin zu bringen wo er zuhause ist.
--
Gruß Hausdoc
Heizungsfragen?? - Hier klicken
gesamter Thread: