verfaßt von sansnom, 27.06.2026, 17:22:56
Dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, einen Einkaufswagen vom
Gelände des Supermarktes zu entfernen, ist ja geklärt.
Mich würde mal interessieren, wo genau der Herr den Wagen
"vor dem Haus" abstellt.
Möglicherweise ein Fall für die Hausverwaltung ?
Oder du gehst die Sache ganz anders an und schenkst ihm so ein
Einkaufswägelchen, was viele (meist) ältere Leute hinter sich
herziehen, wenn er künftig auf den Einkaufswagen verizchtet.
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