#480106 cebe2004
27.06.2026, 13:35:33
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt (ot.haushalt) |
Einer unserer Hausbewohner schiebt seinen Einkauf regelmässig im Einkaufswagen des Supermarktes in der Nähe nach Hause und lässt den Wagen dann vor der Tür stehen. "Irgendwann" bringt er den dann mal zurück. Das kann aber dauern, mal 2, mal 7 Tage. Es standen auch schon mehrere Wagen vor der Tür. Weder freundliche noch energische Ansprache helfen. Der ist einfach ignorant. Was mich am meisten stört ist eben, dass das ja total assi aussieht. Verboten ist es auch. Nach energischer Ansprache hat er sich schon bei einer Nachbarin beschwert, ich würde ihn unter Druck setzen und er wüsste gar nicht, warum mich das stört. Er ist übrigens Rentner oder was auch immer, arbeitet jedenfalls nicht. Am Thema Zeit kann es definitiv nicht liegen.
Ideen, was da helfen könnte?
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#480107 Johann
27.06.2026, 13:46:46
@ cebe2004
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
Die Wagen sind Eigentum der/des Händler/s. Informiere diese(n) darüber. Mal schauen, was dann passiert.
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Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)
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#480108 Hausdoc
Green Cottage, 27.06.2026, 13:49:21
@ cebe2004
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
> Ideen, was da helfen könnte?
Das ginge ggf nur über den Laden, von dem der Wagen stammt. -> Dem Ladeninhaber einen Hinweis geben.
Mit Einkaufswagen das Betriebsgelände verlassen ist Diebstahl.
Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt hat.
1 Einkaufswagen kostet neu ca 150€ - also gebraucht von mir aus 100€ + personeller Aufwand..... wieder 150€
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Gruß Hausdoc
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#480111 zack
27.06.2026, 15:01:23
@ cebe2004
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
> Ideen, was da helfen könnte?
Vielleicht das Juraforum.de?
Ein interessanter fiktiver Fall - bitte die Forenregeln dort beachten!
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Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.
Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.
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#480112 zack
27.06.2026, 15:09:05
@ Hausdoc
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
> Mit Einkaufswagen das Betriebsgelände verlassen ist Diebstahl.
>
Nicht ganz, da er die zurückbringt, fehlt die Zueignungsabsicht.
> Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt
> hat.
Du meinst, mit dem Verlassen des Geländes wurde ein Kaufvertrag geschlossen? Eher nicht. Der Schaden durch die unentgeltliche und nicht vereinbarte Leihe wäre zu beziffern. Jeder einzelne Vorfall wäre zu dokumentieren.
Die Marktkette (?) mag aber eine Rechtsabteilung oder eine Partnerkanzlei haben, die ein Schreiben aufsetzt.
>
> 1 Einkaufswagen kostet neu ca 150€ - also gebraucht von mir aus
> 100€ + personeller Aufwand..... wieder 150€
So billig? Ich hatte mit 250€ mal einen der Filialbetreiber REWE hier angesprochen. Der meinte eher 400€. Stahlgeflecht. Worum es in dem Gespräch ging, weiß ich nicht mehr. Vermutlich auch um Wagen im Teich und sowas. Oder sind die Plastikdinger billiger? Unter dem Strich vermutlich nicht.
Im Prinzip hast Du aber recht, der Schaden kann in die Hunderte gehen - egal, wie man ihn berechnet. Was man aber vor Gericht recht genau muss.
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Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.
Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.
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#480115 sansnom
27.06.2026, 17:22:56
@ cebe2004
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
Dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, einen Einkaufswagen vom
Gelände des Supermarktes zu entfernen, ist ja geklärt.
Mich würde mal interessieren, wo genau der Herr den Wagen
"vor dem Haus" abstellt.
Möglicherweise ein Fall für die Hausverwaltung ?
Oder du gehst die Sache ganz anders an und schenkst ihm so ein
Einkaufswägelchen, was viele (meist) ältere Leute hinter sich
herziehen, wenn er künftig auf den Einkaufswagen verizchtet.
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#480117 Hausdoc
Green Cottage, 27.06.2026, 18:30:25
@ zack
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
> Nicht ganz, da er die zurückbringt, fehlt die Zueignungsabsicht.
Hm...... wenn er im Laden was mitnimmt fehlt auch die Zueignungsabsicht?
>
> > Vielleicht erfolgt ein Umdenken, wenn er ein paar Einkaufswagen bezahlt
> > hat.
>
> Du meinst, mit dem Verlassen des Geländes wurde ein Kaufvertrag
> geschlossen?
Nein. Der Besitzer wird den fehlenden Einkaufswagen in Rechnung stellen. Oder wenn der Einkaufswagen noch vorhanden ist , die Personalkosten um den Einkaufswagen wieder dort hin zu bringen wo er zuhause ist.
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Gruß Hausdoc
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#480123 me3
27.06.2026, 19:49:34
@ zack
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Einkaufswagen vorm Haus abgestellt |
Bei uns auf den Abstellplätzen steht immer, das sowas als Diebstahl behandelt wird.
Ich hatte spontan den selben Gedanken wie @Hausdoc. Denn egal, ob und wieviel dem unbelehrbaren Herren in Rechnung gestellt wird. Erstens ist es peinlich, wenn er öffentlich im Geschäft darauf angeprochen wird. Und zweitens wäre es statt einer Geldstrafe wahrscheinlich viel wirkungsvoller, wenn er Hausverbot bekommt.
me3
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