MudGuard schrieb am 15.July.2017, 22:02:37 in der Kategorie ot.haushalt
Apotheken- Medikamentenfrage.
> > Das "Kreuz" auf dem Rezept gilt lt Aussage generell nicht (nehr) bei > > gesetzlichen Krankenkassen, > > Das ist falsch. Zumindest bei meiner Stammapotheke bekomme ich genau das > medikament, dass der Arzt verordnet hat, sofern er "aut idem" angekreuzt > hat
aut idem: aut = oder, idem = dasselbe, das gleiche ==> "oder das gleiche".
M.E. müßte daher bei angekreuztem "aut idem" auch "das gleiche", also gleicher Wirkstoff, aber anderer Hersteller erlaubt sein.