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Adi G. schrieb am 16.July.2017, 00:42:18 in der Kategorie ot.haushalt

Apotheken- Medikamentenfrage.

> > > Das "Kreuz" auf dem Rezept gilt lt Aussage generell nicht (nehr) bei
> > > gesetzlichen Krankenkassen,
> >
> > Das ist falsch. Zumindest bei meiner Stammapotheke bekomme ich genau das
> > medikament, dass der Arzt verordnet hat, sofern er "aut idem" angekreuzt
> > hat
>
> aut idem: aut = oder, idem = dasselbe, das gleiche ==> "oder das gleiche".
>
> M.E. müßte daher bei angekreuztem "aut idem" auch "das gleiche", also
> gleicher Wirkstoff, aber anderer Hersteller erlaubt sein.
Das "Aut idem" Feld wird "durchgekreuzt", quasi ungültig gemacht, geext.
Dadurch darf nur das absolut gleiche (da ist die Herstellerfirma miteinbezogen!), was in der Zeile hinter dem "Durchgekreuzten"
steht, abgegeben werden.
Steht da also nach geextem Autidem-Feld: Omeprazol Stada 20mg 100 FTA (Filmtabletten), darf nur das 20 mg Omeprazol Produkt der Firma Stada in der 100er Stückzahl abgegeben werden.
Des ist keine Schikane des Arztes, sondern dokumentiert seinen Willen dem Patienten, u.a. weil das Medikament zB laktosefrei (bei Laktoseunverträglichkeit des Patienten) sein muss, nur dieses Präparat zukommen zu lassen.
Andere Gründe für die Exung können Therapietreue (Compliance) sein,
da die Omma halt nur ihre gewohnten roten und nicht die grünen einer anderen Firma akzeptiert.
Oder eine gewünschte Teilbarkeit einer Tablette.
Ein vielschichtiges Thema.  :cool:

LG

Adi
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