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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 15.July.2017, 22:32:02 in der Kategorie ot.haushalt

Apotheken- Medikamentenfrage.

> Seit 2002 gilt eine Umkehrung der bis damals geltenden "aut idem" Regel.
> Bis 2002: das kruez bei "aut idem" *erlaubte+ dem apotheker, ein
> Alternativpräparat zu suchen.
> Seit 2002: das Kreuz bei "aut idem" verbietet dem apotheker
> nach Alternativen zu suchen.
>
> Siehe hier:
> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/abc_gesundheitswesen/article/564672/aut-idem.html

Weiteres Nachforchen ergab:
das Kreuz bei "aut idem" (bzw das durchstreichen der Wörter und des kästchens) bewirkt nur, dass der Apotheker kein Generikum abgeben darf. Hingegen ist ihm nicht nur erlaubt, sondern er ist evtl. sogar dazu verpflichtet, trotz des kreuzes ein Importarzneimittel abzugeben, wenn es z.B. sogar klar denselben Namen trägt und dieses Importarzneimittel in der Liste der Rabattverträge der Krankenkasse des patienten auftaucht.

Volker
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