verfaßt von Howie, 13.12.2018, 14:59:22
(editiert von Howie, 13.12.2018, 15:05:38)
> > Ist das aber nicht durch das Telekommunikationsgesetz verboten?
>
> Vermutlich auch in Österreich. Aber was nützt das - die dürften ja
> eigentlich gar nicht anrufen und tun es trotzdem.
Vielleicht bin ich da jetzt ein bisschen naiv:
Man könnte sie ja fragen, in welchem Auftrag sie anrufen, wofür der Anruf dient, usw., um dann eine Beschwerde gegen den Auftraggeber bei einer zuständigen Behörde einzureichen?
In etwa ---> so?
--
Viele Grüße
Howie
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