verfaßt von Carlos, die kleine Kugel am Rand der Milchstraße, 05.12.2011, 12:02:52
Hallo,
> > (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder
> > familiären Zwecken dienen,
>
> Definiere \"nicht ausschließlich persönliche oder familiäre
> Zwecke\"
Allgemein wird davon ausgegangen, dass alles was über das Internet zu erreichen ist nicht persönlichen oder privaten Zwecken dient. (§ 1 BDSG) Einzig eine passwortgeschützte Seite könnte den Sachverhalt einer ausschließlich persönlichen Seite erfüllen. Und würde demnach kein Impressum benötigen.
Grüße, Carlos ... aber IANAL
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