verfaßt von Carlos, die kleine Kugel am Rand der Milchstraße, 05.12.2011, 10:13:02
Sorry, aaaber
> Bist du gewerbsmäßig mit der Seite tätig? = verkaufst du über
> sie Sachen oder Dienstleistungen oder wirbst du damit
> \"geschäftsmäßig\" für deine Dienstleistungen oder Produkte?
> Anders ausgedrückt, willst du damit irgendetwas gewerbsmäßig (gegen Geld)
> oder auch gemeinnützig als Verein(= \"organisiert\") an den Mann oder die
> Frau bringen, und du trittst nicht als Privatperson? auf?
>
> Wenn die Antwort Nein ist => brauchst du auch kein Impressum.
ist nicht korrekt. Der immer wieder angeführte § 5 Allgemeine Informationspflichten des Telemediengesetzes (geschäftsmäßig etc ...) greift nicht. Absatz (2)sagt deutlich: \"Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.\"
Hier ein Auszug aus dem § 55 - Informationspflichten des Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift
Grüße, Carlos ... und IANAL
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