> > Wie kommst du darauf?
> >
> > Du rufst bei deiner Kreditkartenfirma an, sagst dass du mit einer
> > Abbuchung nicht einverstanden bist...die haben keinen (von dir
> > unterschriebenen) Beleg vorliegen => gut ist.
> >
> nein, eben nicht
>
dohoch
> Wenn du im Internet einkaufst, gibt es keinen unterschriebenen Beleg. Da
> musst du denen erst glaubhaft machen, dass du dort nicht eingekauft hast.
> Da liegt die Beweislast bei dir.
nein!
>
> Oder hast du etwa bei Amazon etc. etwas unterschrieben??
>
eben nicht...dennoch rückt die Kreditkartenfirma dein Geld raus. Sie muss also Gründe dafür haben die nahelegen, dass du das Geld ausgeben wolltest. Widersprichst du dem, muss die Bank dir deine Gründe erläutern.
>
> Hingegen Muss die Bank beim Einzug rückbuchen, wenn du Widerspruch
> (vollkommen ohne Angabe von Gründen) erhebst.
>
> Das ist leichter.
Im Ergebnis leichter/weniger stressig mag es sein.
http://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Profit/2008/Manuskripte/Rometsch.Kreditkarten.13.06.pdf
http://www.netlawyer.de/e-commerce/kreditkarte.htm
http://www.usatipps.de/Tips_1/Geld/Kreditkarten/kreditkarten.html
(Abschnitt: Ein ergänzender Hinweis für Einkäufe im Internet per Kreditkarte)
2005:
http://www.verbraucherservice-bayern.de/project/images/pdf/vi_200501.pdf
Im Verbraucherrecht ist die letzten Jahre über vieles freundlicher geworden.
Dass es mit einem Anruf bei der Bank getan ist, erzähle ich, weil ich es so erlebt habe.
Grüße
Bard