Jon[Gast] schrieb am 06.August.2010, 18:11:04 in der Kategorie verkehr.kfz
Hauptuntersuchung Fristüberschreitung
Wenn man den Termin zur Hauptuntersuchung überschreitet, dann wird die neue Plakette wieder mit dem gleichen Monat ausgegeben, also quasi rückdatiert. Man kann also die Abstände zwischen den Prüfungen nicht mehr verlängern.
Aber wie ist das jetzt, wenn der Termin beispielsweise um 23 Monate überschritten ist? Kriege ich dann eine Plakette, die nur noch 1 Monat gilt und muss dann erneut zur HU? Dann wäre es ja besser, den Monat noch abzuwarten.
Oder bezieht sich die Regelung nur auf den Monat, nicht aufs Jahr? Dann würde die neue Plakette also 13 Monate gelten.
Alles was ich Netz dazu finde, bezieht sich \"nur\" auf Fristüberschreitungen bis 8 Monate und behandelt hauptsächlich die Themen Bußgeld und Punkte. Weiß jemand Genaueres?
Damit sich keiner wundert:
Es handelt sich um einen PKW-Anhänger, der meinem verstorbenen Vater gehört hat. Der Anhänger ist auf mich angemeldet, hat seinen Standort aber im Haus meiner Eltern (100 km von hier). Ich brauche den nur alle paar Jahre mal zum Wegfahren von Ästen (2 km), ansonsten steht er nur rum.