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Nachricht aus dem Archiv

Tiller schrieb am 28.July.2010, 09:23:58 in der Kategorie verkehr.reise

Das kürzeste Überholverbot?

Guten Morgen,

> Hier pennt auch das Ordnungsamt.
Nein, nicht wirklich. Das Ordnungsamt überwacht nur den \"Ruhenden Verkehr\".
Hier ist die Polizei zuständig bzw. das Bauamt und die jeweilige Bezirksregierung mit ihren Arbeitsschutzüberwachungsbehörden. Und natürlich der Bauherr, der seine Sicherungspflicht zwar delegieren kann, aber immer in der Pflicht der Kontrolle steht.
>
> Bei Baustellen erstellen die nämlich einen Baustellenbeschilderungsplan
> (zumindest müssten sie das tun)
Nicht ganz richtig.

Ein Verkehrszeichenplan für Baustellen gibt es nur bei größeren Baustellen, bzw. wenn es in der Baugenehmigung gefordert ist.
Die meisten Baustellen werden gem. RSA- Regelplänen gesichert. RSA= \"Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen\".
Hier kämen die Pläne \"C - Landstraßen\" zur Anwendung.

Mal zum Reinschnuppern


Was natürlich nichts daran ändert, dass die Beschilderung im Bild haarsträubend ist. :kratz:
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