> Hallo Reisende,
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> kommt ihr jüngst nach Tübingen-Unterjesingen, dürft ihr das kürzeste
> Überholverbot beachten, ein besonders \"gelungener Schwabenstreich\" der
> hiesigen Straßenverwaltung:
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> (Archivposting - keine Anzeige)
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> So werden bei uns Schlaglöcher und andere \"langsame\" Hindernisse vor dem
> Überholtwerden geschützt!
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> Quelle: Südwestpresse Schwäbisches Tagblatt v. 27.07.2010, S. 22.
So was sehe ich auch immer mal wieder als die kürzeste \"Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung\".
Besonders schön am Montag auf der Autobahn zwischen zwei Baustellen.
Warum wird da wegen 100-200 Meter \"freier Strecke\" 80 Km/h aufgehoben.