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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 01.March.2017, 23:59:48 in der Kategorie verkehr.kfz

Entscheidend sind Zwecke und Absichten.

> > Ich weiß nur von Österreich, dass Mord das Grunddelikt der
> VORSÄTZLICHEN
> > Tötung ist.
> > Keine Ahnung, wie es in Deutschland ist.
>
> Hallo Fuchsi,
>
> mal unabhängig von diesem Fall.
> Wenn ein Mord nur dann ein Mord ist wenn es vorsätzlich geschieht, also
> geplant, wie ist das dann mit Mord im Affekt?
Zum wiederholten Male:

Mord setzt u.a. zwingend voraus: "niedrige Beweggründe" (Eifersucht), die gemeingefährliche Waffe (Messer), die ohne zwingenden Grund mitgeführt wird und die Tötung (erfolgte).
Der Vorsatz ist im deutschen Recht nicht direkt daran gebunden,
der käme dann halt strafverschärfend noch hinzu, wobei das in der juristischen Praxis das Kraut nicht mehr fett macht.
Zwengs der Persönlichkeitsstörung, die ihm mildernde Umstände
gebracht hat, sollte ihm die zum Verhängnis werden, wenn
es um das Thema Sicherheitsverwahrung geht.

> Ist das dann ein Todschlag oder trotzdem ein Mord oder dann schon wieder
> was ganz anderes?
Totschlag ist Tötung im Affekt. Da nimmt der Täter aus einer Wutattacke heraus den nächst besten Gegenstand in der Nähe und geht damit
auf sein Opfer los.
> netter Gruß von MaPa

LG

Adi
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