Adi G. schrieb am 01.March.2017, 12:45:49 in der Kategorie verkehr.kfz
Entscheidend sind Zwecke und Absichten.
In Kürze: alle Mordmerkmale sind erfüllt. "niedrige Beweggründe", mit "gemeingefährlichen Mitteln" "einen Menschen tötet". Pech für die Raser, das sdas Gesetz so ungünstig für Sie gestaltet ist.
Unter uns: Ich hätte es auch nicht gedacht, dass das als Mord bewertet werden könnte, aber der Gesetztestext ist eindeutig.