Naja, das wird wohl in der nächsten Instanz kassiert.
Es bleibt aber zu hoffen, dass man dort die Fallhöhe nicht findet zu einer Strafe auf Bewährung oder sehr wenigen Jahren Haft. Das fände ich unangebracht. Es ist ein Tötungsdelikt - Punkt. "Versehentlich" trifft es hier wohl nicht ganz.
Komischerweise war mein erster Gedanke zum Thema, dass die beiden den Führerschein doch irgendwann wiedererwerben können sollten. Das zählt zu den Grundsätzen unseres Rechtssystemes, dass man nach verbüßter Strafe neu anfangen darf. Wobei ich da durchaus gespalten bin. Sicherheitsverwahrung durch Führerscheinentzug auf Lebenszeit? Vielleicht schreckt das ja doch am meisten ab.
Gruß,
Zack