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Nachricht aus dem Archiv

Josef.S schrieb am 30.November.2016, 08:05:32 in der Kategorie ot.haushalt

Alufenster Schwitzwasser

> > Das mit den drei Monatsmieten stimmt insofern, aber - wie gesagt - wenn
> die
> > Mietminderung berechtigt ist, dann ist das ein anderer Fall.
>
> Statt drei Monats[netto]mieten setze zwei Monatsbruttomieten.
> Hier müsste man wissen, ob Josef bei Anmieteung die Schrottfensterrahmen
> hat erkennen können... - und wv. Bauphysikkenntnisse ein durchschnittlicher
> Mietinteressent mitbringen muss... :kratz:

Josef hatte noch nie Schrottfenster gehabt.  :-D

Da Vormieter immer Geld wieder bekommen hatte gehe ich mal davon aus das ich auch eventuell,
Geld (Jahresabrechnung) wieder bekommen werde.
(Zahle an NK 120 Euro)
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