> > Das mit den drei Monatsmieten stimmt insofern, aber - wie gesagt - wenn
> die
> > Mietminderung berechtigt ist, dann ist das ein anderer Fall.
>
> Statt drei Monats[netto]mieten setze zwei Monatsbruttomieten.
> Hier müsste man wissen, ob Josef bei Anmieteung die Schrottfensterrahmen
> hat erkennen können... - und wv. Bauphysikkenntnisse ein durchschnittlicher
> Mietinteressent mitbringen muss...
Josef hatte noch nie Schrottfenster gehabt.
Da Vormieter immer Geld wieder bekommen hatte gehe ich mal davon aus das ich auch eventuell,
Geld (Jahresabrechnung) wieder bekommen werde.
(Zahle an NK 120 Euro)