> Das mit den drei Monatsmieten stimmt insofern, aber - wie gesagt - wenn die
> Mietminderung berechtigt ist, dann ist das ein anderer Fall.
Statt drei Monats[netto]mieten setze zwei Monatsbruttomieten.
Hier müsste man wissen, ob Josef bei Anmieteung die Schrottfensterrahmen hat erkennen können... - und wv. Bauphysikkenntnisse ein durchschnittlicher Mietinteressent mitbringen muss...