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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 29.November.2016, 22:10:07 in der Kategorie ot.haushalt

Alufenster Schwitzwasser

> > Keine Ahnung, ob das ein Grund für eine Mietminderung wäre - kannst ja mal
> > danach googlen und die Nachbarn fragen.
>
> Ist es nicht. Mit Unterschrift auf dem Mietvertrag hat Josef diesem
> Umstand (Dämmzustand der Wohnung, Wohnungsgrösse usw ) zugestimmt.

Nicht, wenn er die Wohnung im Sommer besichtigt und angemiet hat. Man kann von einem Mieter keine bauphysikalischen Kenntnisse erwarten.

> Zudem ist es nicht so, daß bei Mietminderung man einfach Geld einbehalten
> darf. Erreicht der (einfach) einbehaltene Betrag die Summe von 3
> Monatskaltmieten ist die fristlose Küdigung durch den Vermieter zulässig.
> Bei Mietminderung kann man treuhändisch einen Teil der Summe auf das Konto
> eines Anwaltes oder Notares nachweislich überweisen.

Wenn die Minderung berechtigt ist, kann man sehr wohl das Geld einbehalten. Und OB sie berechtigt ist, sollte natürlich genau geklärt sein. Evtl. gibt es ja Urteile über ähnliche Fälle.
Das mit den drei Monatsmieten stimmt insofern, aber - wie gesagt - wenn die Mietminderung berechtigt ist, dann ist das ein anderer Fall.
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