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Nachricht aus dem Archiv

Tiller schrieb am 27.June.2016, 11:43:51 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

MOin,


> Könnte es sein das in der Region von Hausdoc bei Mängeln die Prüfung quasi
> abgebrochen wird bis die Mängel behoben sind und dann nach Prüfung ob die
> Mängel auch wirklich abgestellt wurden die Prüfung abgeschlossen wird und
> die Plakette erst dann geklebt?
Klar kann das sein, aber welches Prüfunternehmen rechnet denn "halbe" Prüfungen ab? Nein. Prüfung ist Prüfung.
Und bei einer Prüfung wird dokumentiert, WER hat WAS auf Basis WELCHER Rechtsgrundlage mit WELCHEM Ergebnis geprüft.
Stelle ich Mängel fest, werden diese dokumentiert und eine Beseitigung gefordert. Zur Dokumentation wird dann aber eben auch bei Mängeln die Plakette geklebt. Denn diese sagt nicht aus: Mängelfrei, sondern nur: Geprüft!

Wobei man vielleicht mal grundsätzlich was zur Plakette sagen muss:
sie ist KEIN amtliches Dokument, wie beim PKW o.ä. Die entsprechenden Plaketten kannst Du Dir im Fachhandel besorgen. Daher ist die Aussagekraft einer solchen PLakette auch eher eine Information an die Benutzer, dass sich das entsprechende Arbeitsmittel innerhalb der Prüffrist befindet. Sie wird nicht von einer amtlichen Stelle erteilt.


> Was ja an sich der richtige Weg wäre, zumindest bei Mängeln die nicht nur
> optischer Natur sind. Denn ohne einen gewissen Zwang blieben die Mängel
> dann wohl unrepariert bis zur nächsten Prüfung.
Bei sicherheitsrelavanten Mängeln darf die ZÜS die weitere Benutzung untersagen, ansonsten werden Fristen zur Beseitigung gestellt. Erfolgt eine Rückmeldung nicht, dass die Mängel beseitigt worden sind, wird die ZÜS dies an die zuständige Arbeitsschutzaufsicht melden, welche dann umgehend tätig wird.
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