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Nachricht aus dem Archiv

Pahoo schrieb am 01.February.2017, 08:05:13 in der Kategorie verkehr.kfz

Das ist schon ein sinnvoller Hinweis

> Und da auch ich noch nicht mitbekommen hatte, dass es 2017 diese Änderung
> gibt (erstens: Wo bildet man die Gasse; zweitens: Wann -
> nämlich schon beim Anhalten am Stauende)...

Nein. Jetzt ist schon bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse zu bilden, nicht erst wenn der Verkehr stockt.

Das ist die zweite wesentliche Änderung in § 11, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung.

Im Video wird behauptet, man dürfe vorhandene Standstreifen nutzen. In § 11, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung steht davon aber nix.  :kratz:

Auch wird im Video gesagt: "Bereits bei stockendem Verkehr müssen sie eine Rettungsgasse bilden." Das stand so schon in der alten Version.
Das Video ist also ziemlicher Schrott und man muss vermuten, dass der Urheber sich auf Gerüchte verlassen hat, statt die Quelle zu lesen.
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