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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 25.October.2018, 11:41:06 in der Kategorie nt.netz-treff

Dämliche Verkäuferin

> > Die Dame hat jedes Recht der Welt ihren Unmut zu äußern.
>
> Selbstverständlich! Sie kann gerne zu ihrem Arbeitgeber gehen und dort
> ihren Unmut äußern. Der wird sich freuen.  :-D

Und sie hat JEDES Recht ihren Unmut auch gegenüber dem Kunden zu äußern!

> > Und ich als ihr
> > Chef würde ihr beipflichten und sagen: wer sich nicht benehmen kann
> oder
> > will fliegt raus. so einfach ist das.
>
> Ja, du. Aber du bist nicht ihr Chef. Zum Glück! 99,999% aller Chefs im
> Einzelhandel sind der Meinung, dass Kunden, die im Laden sind, auch noch
> bedient werden.

Dass du Kunde bist heißt nicht, dass dur dir alles herausnehmen kannst.

>
> > die Theke ist nicht zum "Betatschen" da.
>
> Diese Theke aus Glas ist dazu da, das "Betatschen" des Fleischs zu
> verhindern. Ich weiß nicht wie viele bakteriell verseuchte Finger in den
> Rinderbraten pieken würden, wäre die Glastheke nicht dazwischen. Wenn der
> Kunde es trotzdem versucht, wo landet seine Hand dann auf dem Weg zum
> Bratenstück? Siehste!  :-D

Ändert nichts daran, dass die Theke nicht dazu gedacht ist, darauf deine Schweißpfoten abzulegen oder gar dich anzulehnen

> Auch dieses Recht ist unbestritten, aber wie oben eine Sache zwischen
> Angstellter und Arbeitgeber - nicht zwischen Angestellter und Kunden! Der
> Kunde geht mit seinem Besuch des Ladens ein Rechtsverhältnis mit dem
> Ladeninhaber ein, nicht mit der Angestellten. Mit der hat er gar nichts zu
> tun. Merke: Kunde geht nichts an, was die Angestellte mit ihrem Arbeitgeber
> hat und Angestellte geht nichts an, was der Kunde mit ihrem Arbeitgeber
> hat. Diese Tatsache solltest du deinem Wissensspektrum hinzufügen.  ;-)

Und du solltest deinem Wissenspektrum hinzufügen, dass die Dame sogar das Recht hätte, dich des Ladens zu verweisen - dafür musssie keinesfalls ihren Chef oder den Substituten bemühen.

Außerdem solltest du deinem Wissenspektrum hinzufügen, dass dir der Besuch des ladens keinesfalls das Recht gibt, dir jedes (un)mögliche und denkbare Benehmen anzu maßen. Ebenso wie die Dame hat sich auch ein Kunde, eines mindestsmaßes an Höflichkeit und guten Benehmens zu befleißigen.

Merke: das Verkaufspersonal eines ladens sind keinesfalls Fußabtreter für die Kunden!

Volker
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