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#330798

Sabine

Villmar,
24.01.2013, 01:08:12

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

Hallo!

Ich weiß, dass hier niemand Rechtsberatung leisten darf. Aber ich möchte gerne etwas wissen und hoffe, dass mir jemand Quellen dazu angeben kann:

Wenn ein Ferienhausbesitzer Fahrräder mitvermietet und in seinen Geschäftsbedingungen (die der Mieter unterschreiben muss) stehen hat, dass der MIETER sich selbst vom ordnungsgemäßgen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads überzeugen muss, ist er damit tatsächlich aus der Haftung, falls etwas passiert? Wenn sich z. B. Speichen lösen und der Mieter mit dem Rad stürzt und sich verletzt - wer ist dann haftbar zu machen?

Hat da jemand vielleicht einen Link für mich?

Danke & viele Grüße

Sabine

--
Schlimmer geht immer.

#330799

Berny

24.01.2013, 01:51:17

@ Sabine

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

Hallo Sabine,

als Führerscheininhaber haben wir aber mal gelernt, dass sich der Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen hat.
In Deinem geschilderten Fall hat das der Fahrradverleiher wohlweislich für sich praktisch umgesetzt, um sich den Rücken frei zu halten.
Hoffe, es geht (Dir?) wieder gut. ;-)
Hier noch ein Link

--
Es grüsst Berny.

#330800

Jodok

24.01.2013, 08:12:05
(editiert von Jodok, 24.01.2013, 08:25:41)

@ Sabine

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (ed)

Hallo Sabine

Ich kenne die Regelung in Deutschland zwar nicht, vermute aber, dass in einem solchen Fall grundsätzlich erst mal der Unfallversicherer der verletzten Person zum Zuge kommt. Bei Verschulden des Fahrradvermieters ist ein anschliessender Rückgriff auf diesen denkbar.

In Deinem geschilderten Fall, wo im Ferienhaus auch die vorhandenen Fahrräder von den Mietern benützt werden konnten, werden die Anforderungen an den Unterhalt vermutlich kleiner sein als bei einem professionellen Fahrradvermieter (z.B. Fahrradgeschäft). Ausserdem liegt ja hier eine vertragliche Regelung vor, die den Mieter verpflichtet, die Fahrräder vor dem Gebrauch zu prüfen.

Hier noch ein Link zu einem Fall, in dem vom Gericht eine Haftung des Fahrradvermieters verneint wurde, da eine eindeutige Regelung im Mietvertrag getroffen wurde.

EDIT: Hier noch ein zusätzlicher Link zum Thema: Klick!

Gruss

Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

#330820

Berny

24.01.2013, 14:49:53

@ Jodok

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

> Hier noch ein
> Link
> zu einem Fall, in dem vom Gericht eine Haftung des Fahrradvermieters
> verneint wurde, da eine eindeutige Regelung im Mietvertrag getroffen wurde.

Ach ja, und aufgrund des MV war der Mieter nicht mehr zu ermitteln...? :gaga: Komisches Gericht...

--
Es grüsst Berny.

#330825

Jodok

24.01.2013, 16:16:50

@ Berny

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

Hi Berny

> Ach ja, und aufgrund des MV war der Mieter nicht mehr zu
> ermitteln...? :gaga: Komisches Gericht...

Man hätte das Urteil weiterziehen können. Hättest Du es gemacht?  :-)
Ist halt immer ein Risiko.

In diesem Link steht, welches Gericht es war.

Gruss

Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

#330843

Berny

24.01.2013, 18:35:27
(editiert von Berny, 24.01.2013, 18:39:53)

@ Jodok

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (ed)

> Hi Berny
>
> > Ach ja, und aufgrund des MV war der Mieter nicht mehr zu
> > ermitteln...? :gaga: Komisches Gericht...
>
> Man hätte das Urteil weiterziehen können. Hättest Du es gemacht?  :-)
> Ist halt immer ein Risiko.

Ja, ist natürlich ein Risiko. Aber, sich so stikum aus der Verantwortung zu stehlen wäre mir doch etwas zu simpel.
Als Vermieter oder Halter kann ich mich evtl. nicht erinnern, falls ein Familienangehöriger das Fahrzeug fuhr (war mir schon mal passiert).
Aber hier bei einem Geschäftsmann? Vor einer Revision würde ich erst mal die Erfolgsaussichten prüfen, hätte ja 14 Tage zeit dafür.

--
Es grüsst Berny.

#330847

Jodok

24.01.2013, 20:18:38

@ Berny

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

Hi Berny

> Ja, ist natürlich ein Risiko. Aber, sich so stikum aus der Verantwortung zu
> stehlen wäre mir doch etwas zu simpel.
> Als Vermieter oder Halter kann ich mich evtl. nicht erinnern, falls ein
> Familienangehöriger das Fahrzeug fuhr (war mir schon mal passiert).
*gg*  ;-)
(Pech hat man allerdings, wenn auf dem Foto klar zu erkennen ist, wer bei der Geschwindigkeitsübertretung am Steuer sass).

> Aber hier bei einem Geschäftsmann? Vor einer Revision würde ich erst mal
> die Erfolgsaussichten prüfen, hätte ja 14 Tage zeit dafür.
Ich fände das auch bedenklich, wenn der Geschäftsmann hier einfach seinen Kunden decken würde. Da wäre es schön, wenn man mehr Druck aufsetzen könnte, damit man an den Namen kommt. Denn die Haftpflichtversicherung des Kunden würde diesen Schaden vermutlich problemlos bezahlen.

Aber vielleicht war es in diesem Fall wirklich unmöglich, den Verursacher zu finden? Vielleicht hatte der Vermieter gerade 20 Mietfahrräder ausgeliehen, die irgendwo in München rumkurvten? In diesem Fall wäre es für ihn unzumutbar gewesen, mit allen 20 Kunden quasi ein Verhör zu veranstalten, um rauszufinden, ob sie allenfalls durch unkorrektes Abstellen des Fahrrades einen Lackschaden verursacht hätten.

Kommt noch dazu, dass es ja auch sein könnte, dass irgendein zufällig vorbeikommender Lausebengel das Fahrrad irrtümlich - oder sogar absichtlich - auf das Auto geschmissen hat.

Das eigentliche Problem hier ist aber, dass der Verursacher der geschädigten Automobilistin nicht einen Zettel mit seiner Anschrift unter den Scheibenwischer geklemmt hat. Das war früher doch noch üblich, wenn einem so eine Sache passiert war.

Gruss, Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

#330848

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
24.01.2013, 20:30:33

@ Jodok

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

> Aber vielleicht war es in diesem Fall wirklich unmöglich, den Verursacher
> zu finden? Vielleicht hatte der Vermieter gerade 20 Mietfahrräder
> ausgeliehen, die irgendwo in München rumkurvten?

Aus meiner Sicht gibt es folgende Fälle:

der Vermieter übergibt das Rad persönlich (damit ist durchaus auch ein Mitarbeiter des Vermieters gemeint) an den Mieter. Dann weiß er, welcher Mieter welches Rad zuletzt hatte.

der Vermieter betreibt ein DB-ähnliches System. Der Kunde ruft eine Nummer an, gibt die Nummer des Rads an und bekommt damit den Freischaltcode für das Fahrrad. Schon allein aus Abrechnungsgründen muß der Kunde dabei registriert sein ==> es ist bekannt, wer welches Rad zuletzt gemietet hat.



> Das eigentliche Problem hier ist aber, dass der Verursacher der
> geschädigten Automobilistin nicht einen Zettel mit seiner Anschrift unter
> den Scheibenwischer geklemmt hat. Das war früher doch noch üblich, wenn
> einem so eine Sache passiert war.

Szenario:

Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.

--
[image]
MudGuard
O-o-ostern

#330850

Berny

24.01.2013, 21:29:52

@ MudGuard

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

> Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
> Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
> Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.

Zwecks Wiedergutmachung nimmt die Autofahrerin dann das Fahrrad mit... :cool:

--
Es grüsst Berny.

#330852

Jodok

25.01.2013, 07:38:21

@ MudGuard

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

Hi MudGuard

> > Aber vielleicht war es in diesem Fall wirklich unmöglich, den
> Verursacher
> > zu finden? Vielleicht hatte der Vermieter gerade 20 Mietfahrräder
> > ausgeliehen, die irgendwo in München rumkurvten?
>
> Aus meiner Sicht gibt es folgende Fälle:
>
> der Vermieter übergibt das Rad persönlich (damit ist durchaus auch ein
> Mitarbeiter des Vermieters gemeint) an den Mieter. Dann weiß er, welcher
> Mieter welches Rad zuletzt hatte.

Jep. Aber die geschädigte Frau muss zusätzlich auch noch sagen können, welches von den 20 Fahrrädern den Schaden verursacht hatte. Falls sie nur noch wusste, dass es ein "blaues Fahrrad" der Vermietungsfirma "Lack-Ab" war, genügt das natürlich nicht.

> der Vermieter betreibt ein DB-ähnliches System. Der Kunde ruft eine Nummer
> an, gibt die Nummer des Rads an und bekommt damit den Freischaltcode für
> das Fahrrad. Schon allein aus Abrechnungsgründen muß der Kunde dabei
> registriert sein ==> es ist bekannt, wer welches Rad zuletzt gemietet hat.

So ist es in Paris mit dem Fahrradausleisystem "Vélib". Die haben 20'000 Fahrräder(!). Dort gilt umso mehr, dass ein geschädigter Automobilist sagen können muss, welches Fahrrad (Nummer) den Schaden verursacht hat.
Die Sache ist übrigens sehr praktisch, beim letzten Paris-Aufenthalt haben wir dank Vélib die Métro gar nicht mehr gebraucht! Hier noch das Bild aus Wikipedia:
[image]

> > Das eigentliche Problem hier ist aber, dass der Verursacher der
> > geschädigten Automobilistin nicht einen Zettel mit seiner Anschrift
> unter
> > den Scheibenwischer geklemmt hat. Das war früher doch noch üblich, wenn
> > einem so eine Sache passiert war.
>
> Szenario:
> Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
> Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
> Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.
Stimmt. Das wäre dann "höhere Gewalt"!  :-)

Gruss, Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

#330853

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
25.01.2013, 07:41:47

@ Jodok

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

naja, Für den Franzosen ist eine kleine Beule oder ein Kratzer im Blech ja auch kein Weltuntergang, so wie für einen Deutschen.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#330854

Jodok

25.01.2013, 09:04:55

@ fuchsi

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

> naja, Für den Franzosen ist eine kleine Beule oder ein Kratzer im Blech ja
> auch kein Weltuntergang, so wie für einen Deutschen.

Kommt drauf an. Ich habe ja selber kein Auto, vermute aber dass ein Autofahrer - egal welcher Nationalität - über einen Kratzer quer über die Autotüre nicht gerade erfreut ist. Vor allem, wenn das Auto neu ist und er gerade einen satten Aufpreis für den Metallic-Lack bezahlt hat...  :-)

Gruss, Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

#330805

d-fens

Bonn,
24.01.2013, 11:47:38

@ Sabine

OT: Rechtsberatung

> Ich weiß, dass hier niemand Rechtsberatung leisten darf.

Tut hier niemand. Wir tauschen nur Meinungen aus.  :-)

--
„Tu es oder tu es nicht! Es gibt kein Versuchen.“
(Jedi-Meister Yoda)

#330828

Sabine

Villmar,
24.01.2013, 17:05:06

@ Sabine

Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen

Hallo  :-)

Danke für die Antworten!

PS: Es ging nicht um mich, mir geht's also gut  ;-)

LG

Sabine

--
Schlimmer geht immer.

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