verfaßt von fuchsi , Niederösterreich, 04.05.2022, 11:26:11
Bei der Wohnungsübergabe wurde (ich vermute mündlich) ein Zeitraum von ca. 2 Wochen für weitere Klärungen der Mängel vereinbart.
Da diese Frist weit mehr als abgelaufen ist, kann sich der ehemalige Vermieter brausen gehen.
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