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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 03.February.2019, 17:56:39 in der Kategorie ot.haushalt

BEV Insolvenz

> Du bist seit dem 30. Jan. etwa in der Ersatzversorgung, weil BEV nicht mehr
> liefert. Du solltest sofort mit einem neuen Lieferanten anbandeln und
> deinem Grundversoerger vorsorglich und unaufgefordert den Zählerstand vom
> 30. melden. Aus der Ersatzversorgung kann man jederzeit raus, es gibt keine
> Kündigungsfrist.

Wollte ich auch unmittelbar angehen. Es hiess allerdings, man würde vom lokalen Anbieter erst einmal angeschrieben. Muss ich dieses Anschreiben abwarten oder gehe ich lieber gleich auf Suche nach einem neuen Anbieter und rufe bei dem an, was meinst Du?

>
> Das kennst du?

Ja.
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