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Nachricht aus dem Archiv

Pahoo schrieb am 03.February.2019, 17:02:09 in der Kategorie ot.haushalt

BEV Insolvenz

Du bist seit dem 30. Jan. etwa in der Ersatzversorgung, weil BEV nicht mehr liefert. Du solltest sofort mit einem neuen Lieferanten anbandeln und deinem Grundversoerger vorsorglich und unaufgefordert den Zählerstand vom 30. melden. Aus der Ersatzversorgung kann man jederzeit raus, es gibt keine Kündigungsfrist.

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