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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 17.January.2019, 18:24:18 in der Kategorie nt.games

OT Grundrechte / Hass im Netz

> Verstöße gegen Artikel 1 des Grundgesetzes wären natürlich auch zu
> verfolgen. Das zu beurteilen ist allerdings sehr schwer. Was ist
> Meinungsfreiheit und was ist Verstoß gegen die Menschenwürde?

Hmm hmm. Ich wurde mal bei Wikipedia gerüffelt, weil ich es nicht ok fand, dass der Wikipedia-Artikel Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Unverletzlichkeit der Wohnung) sich ausschließlich auf Eingriffe des Staats bezieht. Ich habe die Diskussion nicht weiter betrieben, finde den Text aber nach wie vor nicht korrekt. Ok, das führt jetzt etwas arg weit weg.
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