> Nach Angaben der Verwaltung, die den Tausch nach Ablauf der Eichfrist
> (über deren Sinnhaftigkeit könnte man an anderer Stelle diskutieren)
> beauftragt hat bzw. das ganze im Rahmen des Vertrags mit Minol erfolgte,
> die Wasserzähler ausgetauscht. Angeblich war es nur bei dem abgebildeten
> nicht möglich.
Für diese Zähler gibt es
spezielle Schlüssel die je nach Bauform auch mal etwas wuchtiger ausfallen können.
Wenn der Zählermonteur diesen Schlüssel nicht ansetzen kann gehts für ihn nicht.
Jeder Sanitärintallateur würde an dieser Stelle lachen.
Um eine gültige Nebenkostenabrechnung erhalten zu können dürfen nur geeichte Verbrauchszähler verwendet werden.
Im Lauf der Jahrzente hat sich herausgestellt, daß Kaltwasserzahler nach 6 Jahren vermehrt ausfallen, Warmwasserzähler nach 5 Jahren..... so hat man die Eichfrist festgesetzt.
Wie der Ablesedienst diesen Zähler getauscht bekommt kann dir egal sein.
Ich habe aber auch schon dutzende Zähler ( vor allem Wärmemengenzähler) für Ablesedienste getauscht, weil deren Monteur sich das nicht zugetraut hat..